AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorausschauen statt nachsehen. Werfen Sie einen Blick in die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen von Meier Krantechnik GmbH – und Sie wissen sofort, woran Sie mit uns sind: Sie setzen auf einen Partner, der immer mit offenen Karten spielt.
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines
Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, nicht jedoch für Verbraucherverträge, nebst Folgeverträgen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir nicht wiedersprechen. Sie gelten auch dann, wenn uns Ihre abweichenden allgemeinen Vertragsbedingungen bekannt sind.
II. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf von Lagerware behalten wir uns vor. Unser Angebot steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.
III. Verkäufe und Abschlüsse
Ein Vertag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Sie sind an Ihr Angebot vier Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Zum Rücktritt sind wir berechtigt, wenn Sie falsche Angaben über Ihre Kreditwürdigkeit gemacht oder Ihre Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verletzt haben, sowie bei einem Vollstreckungsversuch, der unseren Entgeldsanspruch erheblich gefährdet, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung dieses Verfahrens mangels Masse.
IV. Preise
Alle Preise gelten netto ab Auslieferungsort am Sitz unserer Firma. Verpackung, Fracht, Versicherung, Montage und die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht eingeschlossen. Preisänderungen durch handelsübliche Mengen – oder Qualitätstoleranzen bleiben vorbehalten.
V. Zahlungen
Zahlungen sind mit Lieferung grundsätzlich in bar fällig. Scheck und oder Wechselzahlungen werden nicht erfüllungshalber angenommen. Bei Annahme eines Schecks oder Wechsels gilt die Zahlung erst mit unwiderruflicher Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt. Etwaige Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Alle Forderungen sind bei Überschreitung eines Zahlungsziels von 10 Tagen auch ohne Mahnung ab Fälligkeit mit 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinslich, es sei denn, der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Auf Nachweis sind wir berechtigt, höheren Verzugsschaden gelten zu machen.Wir sind berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag ohne Einwilligung abzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, der Käufer erlaubt zu diesem Zwecke unwiderruflich, dass seine Betriebsräume zu diesem Zwecke betreten werden.Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen kann die Aufrechnung seitens des Kunden erklärt werden. Dieses Aufrechnungsverbot tritt zurück, wenn es wegen Insolvenz, Vermögensverfalls oder aus sonstigen Gründend die Durchsetzung der Gegenforderung entgültig vereiteln würde.
VI. Lieferung und Abnahme
Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Lieferfristen gelten unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Ist die Nichtbelieferung oder Verzögerung durch uns verschuldet, gilt dies nicht.Lieferfristen beginnen mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden. Frühestens jedoch mit Abklärung aller für die Lieferung erforderlichen Details zwischen uns und dem Kunden. Lieferfristen sind gehemmt, solange der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug ist.Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so tritt Verzug erst, nach Ablauf einer uns schriftlich zu setzenden, angemessenen Nachfrist ein. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, so ist unsere Haftung ausgeschlossen. Generell ist die Haftung der Höhe nach auf den typischer Weise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden
Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss dem Grunde nach gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
VII. Versand und Gefahrübergang
Ohne ausdrückliche schriftliche Anweisung bestimmen wir den Versandweg. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer ist unsere Leistungspflicht erfüllt. Dies gilt auch, wenn abweichend vom Grundsatz die Frachtkosten von uns getragen, oder der Transport von uns übernommen wird.Transportschäden hat der Kunde selbst zu regulieren. Erforderlichenfalls werden die notwendigen Ansprüche gegen den Spediteur oder Frachtführer an ihn abgetreten.Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
VIII. Mängelrüge und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich auf Mängel, Mengen oder Qualitätsabweichungen zu untersuchen und diese Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei verdeckten Mängeln gilt dies ab deren Entdeckung. Rechtzeitigkeit liegt vor, wenn die Rüge innerhalb von drei Arbeitstagen ab Ablieferung bzw. Entdeckung bei uns eingeht. Mit Verletzung dieser Pflichten erlischt die Gewährleistung.Liegt bei einer neuen Sache ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Erfüllungsort dieser Gewährleistungspflichten ist unser Geschäftssitz. Mehrkosten die dadurch entstehen, dass der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort verbracht wurde, trägt der Kunde. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben.Gewährleistung für gebrauchte Waren wird ausgeschlossen.Unsere Haftung, begrenzt bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus fahrlässiger Pflichtverletzung oder für sonstige Schäden aus grob fahrlässiger Pflichtverletzung ist auf den typischer Weise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Schaden begrenzt.Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir im übrigen nicht.Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Gefahrenübergang bei neuwertigen Verkaufsgegenständen.
IX. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den Kaufsachen behalten wir uns bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir zur Rücknahem der Kaufsache berechtigt. Allein in der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Nach der Rücknahme sind wir zur freihändigen Verwertung befugt. Die Kosten der Verwertung trägt der Kunde.So lange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auf eigene Kosten rechtzeitig und fachgerecht durchzuführen.Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt uns bereits jetzt alle aus diesem Verkauf in Höhe seine Verpflichtung uns gegenüber entstehenden Forderungen ab, unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung verkauft worden ist.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für all unsere Verpflichtungen ist unser Geschäftssitz. Erfolgt Lieferung ab Werk, das Lieferwerk. Gerichtsstand, auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess, ist für beide Teile und für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.